Förderung
Bildungsgutschein: Die Agentur zahlt, Sie lernen.
Der Bildungsgutschein nach §§ 81 und 82 SGB III ist die Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit ihm übernimmt der Staat die Kosten Ihrer Weiterbildung bei einem zugelassenen Träger. Hier steht, wer ihn bekommt und wie der Weg dahin aussieht.

Voraussetzungen
Wer gefördert werden kann
Über die Förderung entscheidet immer die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Diese Punkte sind die übliche Grundlage für das Gespräch.
Arbeitssuchende
Bildungsgutschein nach § 81 SGB III
- Sie sind arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Die Weiterbildung verbessert nachweislich Ihre Chancen auf eine Beschäftigung
- Ihre Vermittlungsfachkraft hat den Weiterbildungsbedarf in einem Beratungsgespräch festgestellt
- Die Maßnahme und der Träger sind nach AZAV zugelassen
Beschäftigte und Unternehmen
Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III
- Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, unabhängig von der Betriebsgröße
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, die über kurzfristige Anpassungen hinausgehen
- Ihr Betrieb stellt Sie für die Vollzeit-Weiterbildung frei und beteiligt sich je nach Größe an den Kosten
- Antrag und Beratung laufen über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Hinweis: Die Trägerzulassung nach AZAV und die Zulassung der Maßnahmen sind in Vorbereitung. Alle Angaben zur Förderung gelten vorbehaltlich der Zulassung.
Leistungen
Was die Förderung abdeckt
Lehrgangskosten
Die vollständigen Kosten der Weiterbildung rechnen wir direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Sie zahlen nichts und gehen nicht in Vorkasse.
Lebensunterhalt
Arbeitslosengeld oder Bürgergeld laufen während der Weiterbildung weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld.
Für Beschäftigte
Bei der Beschäftigtenförderung kann die Agentur neben den Lehrgangskosten einen Teil des Arbeitsentgelts erstatten. Die Sätze richten sich nach der Betriebsgröße.
Keine Fahrt- und Raumkosten
Die Weiterbildung findet vollständig online statt. Sie brauchen keinen Umzug, keine Fahrtzeit und keine Unterkunft.
Zahlende Partei ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Teilnehmende gehen nicht in Vorkasse. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Ablauf
Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet über die Förderung. Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor und übernehmen danach den Papierkram mit der Agentur.
Hinweis: Die Trägerzulassung nach AZAV und die Zulassung der Maßnahmen sind in Vorbereitung. Alle Angaben zur Förderung gelten vorbehaltlich der Zulassung.
- 1
Voraussetzungen prüfen
Sie schauen, ob eine der beiden Weiterbildungen zu Ihnen passt, und melden sich bei uns. In einem kurzen Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage und bereiten Sie auf den Termin bei der Agentur oder dem Jobcenter vor.
Unverbindlich, online oder telefonisch
- 2
Termin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Sie besprechen mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, warum die Weiterbildung Ihre Chancen verbessert. Wir geben Ihnen dafür die Maßnahmenbeschreibung und die Eckdaten mit.
- 3
Bildungsgutschein erhalten
Die Agentur oder das Jobcenter stellt den Bildungsgutschein aus. Darauf stehen Bildungsziel, Dauer und Region. Mit diesem Gutschein können Sie sich bei einem zugelassenen Träger anmelden.
- 4
Gutschein einreichen und anmelden
Sie reichen den Bildungsgutschein bei uns ein, wir schließen den Teilnahmevertrag und melden die Teilnahme an die Agentur zurück. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und der Agentur.
Keine Vorkasse, keine Kosten für Sie
- 5
Start zum nächsten Blockbeginn
Der nächste Block beginnt spätestens in sechs Wochen. Am Onboarding-Tag richten wir gemeinsam Technik und Konten ein und legen Ihre Ziele für den Block fest.
Weitere Förderwege
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Neben den beiden Weiterbildungen plant Bildungswerk Plus kürzere Angebote nach § 45 SGB III, zum Beispiel Coachings zur beruflichen Orientierung und Bewerbung, die über den AVGS gefördert werden. Die Weiterbildungen Social Media Professional und KI & Automatisierung Professional laufen ausschließlich über den Bildungsgutschein.
FAQ
Häufige Fragen
Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir antworten in der Regel am selben Werktag.
Der Bildungsgutschein ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach §§ 81 und 82 SGB III. Er nennt Bildungsziel, Dauer und Region der Weiterbildung. Die Kosten rechnet der Bildungsträger direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab.
Antrag vorbereiten, Termin sichern
Füllen Sie den Antrag aus. Wir prüfen Ihre Angaben, melden uns innerhalb weniger Werktage und bereiten mit Ihnen den Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor.